Unsere Leistungen / Audit
Ihre Fragestellungen:
- Wie kann ich die Verlässlichkeit meines Rechnungswesens sicherstellen?
- Wie können alle Anforderungen an das Rechnungswesen eingehalten werden?
- Sind die Prozesse der Rechnungslegung effizient strukturiert?
- Wie stelle ich die ordnungsgemäße Aufstellung eines Konzernabschlusses sicher?
- Ist eine Umstellung meiner Rechnungslegung auf IFRS sinnvoll?
- Wie kann ich meine Rechnungslegung effizient und sicher auf IFRS umstellen?
- Ich möchte einen Teilbereich meines Unternehmens verkaufen – kann ich diesen gesondert prüfen lassen?
Ihr Mehrwert:
- Unser Testat auf Jahres- und Konzernabschlüsse bietet Sicherheit und genießt hohe Anerkennung
- Verbesserung Ihrer Rechnungslegungsorganisation. Unsere Erfahrung hilft Ihnen bei der Umsetzung von „Best Practice“
- Effiziente Erstellung von Einzel- und Konzernabschlüssen nach nationalen und internationalen Rechnungslegungsstandards
- Sichere und effiziente Umstellung Ihrer Rechnungslegung auf IFRS
- Erfahrene Projektteams mit kurzen Entscheidungswegen
- Persönliche Betreuung und Aufgabenbearbeitung durch den zuständigen Partner
Audit-Leistungen
Prüfung ist mehr als das gesetzlich vorgeschriebene Testat zum Jahresabschluss. Unabhängig ob Jahres- und Konzernabschlussprüfung oder spezielle Prüfungen und Zertifizierungen – objektive Urteile von externen Prüfern erhöhen die Verlässlichkeit von Informationen für alle Entscheidungsträger.
Unsere Prüfungsexperten verfügen über langjährige Erfahrung, Kompetenz, Branchenwissen und Integrität. Unser Testat genießt hohe Anerkennung. Wir führen für Sie Jahres- und Konzernabschlussprüfungen nach nationalen und internationalen Standards durch. Neben den klassischen Abschlussprüfungen gibt es eine Fülle von gesetzlich vorgeschriebenen und freiwilligen Prüfungen sowie Sonderprüfungen (u.a. Gründungs-, Umwandlungs-, Sanierungs- und Überschuldungsprüfungen), die wir ebenfalls gerne für Sie übernehmen. Wir bieten einen hohen Anteil an erfahrenen Berufsträgern auf unseren Prüfungen und können damit ein hohes Qualitätsniveau bei gleichzeitiger Zeit- und Kosteneffizienz garantieren.
Der von uns herangezogene Prüfungsansatz bietet für Sie u.a. folgende Vorteile:
- Planung und Durchführung der Prüfung in enger Abstimmung mit Ihnen
- Anpassung unserer Prüfungsschwerpunkte an die Geschäftstätigkeit und abschlussbezogenen Risiken Ihres Unternehmens
- Persönliche Betreuung und Aufgabenbearbeitung durch einen zuständigen TAP-Partner, der auch die gesamte Prüfung koordiniert
- Kontinuierlicher Meinungsaustausch mit Ihnen zu Entwicklungen der nationalen und internationalen Rechnungslegungsnormen
Die Erfahrung und Kompetenz unserer Prüfungsexperten kann auch zum Erfolg Ihres Unternehmens beitragen. So entsteht eine vertrauensvolle Basis für eine langjährige Zusammenarbeit.
- Gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen nach HGB und IFRS
- Gesetzliche und freiwillige Konzernabschlussprüfungen nach HGB und IFRS
- Prüferische Durchsicht von Abschlüssen nach IDW PS 900
- Durchführung von „Agreed Upon Procedures”
- Prüfungen von Abschlüssen für spezielle Zwecke
- Prüfungen von Finanzaufstellungen
- Prüfung von Pro-Forma-Finanzinformationen
- Sonderprüfungen (Gründungs- und Nachgründungsprüfung für Aktiengesellschaft oder Societas Europea, Umwandlungsprüfung, Sachkapitalerhöhungsprüfung für Aktiengesellschaft, Werthaltigkeitsbescheinigungen, Überschuldungsprüfung, Prüfung von Zuwendungsnachweisen)
Erstellungen
In den Fällen, in denen wir nicht prüferisch tätig werden, unterstützen wir unsere Mandanten umfassend – und ohne jegliche Einschränkung – bei der Erstellung von Abschlüssen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung von Einzel- und Konzernabschlüssen nach nationalen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften. Insbesondere die Konzernrechnungslegung stellt kleinere Unternehmen oftmals vor Schwierigkeiten. Gerne bieten Ihnen unsere Experten hierbei umfassende Hilfestellung an. Wir übernehmen für Sie die gesamte Abschluss- bzw. Konzernabschlusserstellung oder stehen Ihnen für fachliche Fragen zur Verfügung. Gerne stellen wir Ihnen auch hilfreiche Modelle („Tools“) für die Abschlusserstellung zur Verfügung.
- Erstellung von Jahresabschlüssen mit oder ohne Plausibilitätsbeurteilungen
- Erstellung von Konzernabschlüssen nach HGB oder IFRS (auch im Zusammenhang mit Fragen der Erstkonsolidierung nach Unternehmenskäufen (PPA))
- Erstellung von Pro-Forma-Finanzinformationen (z.B. im Rahmen von Unternehmenskäufen oder -verkäufen)
- Aufbau eines Konzernberichtswesens und Erstellung von Berichtspaketen für die Konzernrechnungslegung
Umstellung der Rechnungslegung
Die Rechnungslegungspraxis ist im Wandel. Immer mehr Unternehmen erstellen ihren Konzern- oder Jahresabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS).
Börsennotierte Unternehmen mit Sitz in der EU müssen ihren Konzernabschluss seit 2005 nach IFRS aufstellen. Nicht börsennotierten Unternehmen steht es offen, ihren Abschluss entweder nach nationaler oder nach internationaler Rechnungslegung zu erstellen.
Für Unternehmen bringt die Rechnungslegung nach IFRS erhebliche Änderungen. Unsere Experten verfügen über fundiertes Fachwissen und langjährige IFRS-Projekterfahrung. Gerne unterstützen wir Sie bei der Umstellung ihrer Rechnungslegung auf IFRS und der konsistenten Anwendung der internationalen Standards.
- Umstellungsprojekte nach IFRS
- Unterstützung bei Teilprojekten der Umstellung (z.B. Bewertung von Optionen, Werthaltigkeitsprüfungen, Anhangserstellung)